Zum festen Bestandteil des Organistendienstes bei einer Kirchlichen Trauung gehört:
- die Musik zum Einzug und Auszug nach Wahl und Vermögen des Organisten (die Hochzeitsmärsche von Wagner und Mendelssohn gehören dabei zum Standard, auch Märsche von Guilmant oder typisch Anglikanische Prozessionmusiken)
- auf Wunsch gerne auch Musik nach Ansprache oder Ringwechsel (z.B. Ave Maria von Schubert oder Bach-Gounod, Air von Bach, Pavane von Fauré u.a.)
- das Spiel der Gesangbuchlieder oder aus den Kirchentagsliederbüchern
Nicht zum Dienstumfang des Organisten gehören: Sonderwünsche, insbesondere die Begleitung von Sängern und Instrumentalisten. Und auch nicht das Spiel von Popsongs oder auch anderen Musikstücken, welche nicht zum gängigen Repertoire eines Kirchenmusikers gehören. Hier ist es sinnvoller, diese Wünsche auf die Hochzeitsfeier im Saal zu vertagen, wo ein Alleinunterhalter, eine Band oder der DJ das viel besser erfüllen kann. Ansonsten muss ein Sonderhonorar ausgehandelt werden.
Sänger und Instrumentalisten
Ich bitte freundlich darum, mit mir den Einsatz von Sängern und Instrumentalisten zu besprechen. Am liebsten ist mir, dass ich mir diese selber aussuche. Dazu steht mir eine große Zahl befreundeter Musiker aus dem Staatstheater Braunschweig und professionelle Musiker aus Braunschweig und Hannover zur Verfügung. Hierbei ist der Aufwand am geringsten, weil wir uns kennen und ein großes Repertoire aus verschiedenen Stilen zur Verfügung steht, was den Probenaufwand minimiert. Meistens probe ich mit den Staatstheatermusikern im Theater, auch das minimiert die Kosten, weil diese dann nicht extra zur Klosterkirche kommen müssen.
Gospel und Spiritualensembles / Pop
Unsere Kirche gehört mit über 12 Sekunden zu den Kirchen mit dem längsten Hall in Relation zur Raumgröße in Europa. Nach unzähligen eher negativen Erfahrungen mit der Ausführung oben genannter Stile, lassen wir grundsätzlich keine Aufführung mit Elektronischer Verstärkung und Schlagzeug zu. Ausnahme ist ein Digitalpiano und ggf. ein Cajon als Schlagzeugersatz.
Der Klang neigt dazu sich zu überschlagen und es ist dann einfach nur laut. Alle „a capella“ Gruppen sind uns willkommen und werden ein schönes Akustikerlebnis haben.
Extrakosten
Für Begleitungen erhebe ich grundsätzlich 100 Euro.
Musiker sind verhandelbar nach Aufwand, meist nehmen sie aber 250 Euro für zwei bis drei Musikstücke.
Für die ggf. von mir zu gestaltende Arrangements und Transpositionen richtet sich der Aufwand nach der benötigten Zeit und muss getrennt verhandelt werden. Bedenken Sie bitte dabei, das die Vorlagen erst ermittelt und besorgt werden müssen und manchmal mehrere Tage zur Erstellung eines Arrangements benötigt werden. Auch muss man sich über die Urheber- und Verlagsrechte im Klaren sein.
Der Arbeiter ist seines Lohnes wert. (Lukas 10, 7)